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Buchungsbedingungen
Bedingungen für Buchung und Stornierung

 

Hier finden Sie alle Details, die Ihre Buchung bei uns im Mühlhaus betreffen. Angefangen bei der Anzahlung bis zu den Details im Falle einer Stornierung haben wir diese für Sie übersichtlich aufbereitet.

Sollten Sie doch noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne bei allen fälligen Fragen weiter. Am einfachsten erreichen Sie uns beispielsweise per Mail (muehlhaus8@web.de)

Buchungsbedingungen

Bei Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung mit Details zur Anzahlung. Diese wird per Banküberweisung getätigt und beträgt 30% des Gesamtpreises.

Anschließend erhalten Sie in der Regel innerhalb 3-5 Werktagen die Anzahlungsbestätigung von uns. Bei ausbleibender Anzahlung behalten wir uns das Recht vor, die Reservierung zu löschen.

Bis 14 Tage vor Anreise muss der volle Preis gezahlt werden.

Unsere Stornoregelung

Bei Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung mit Details zur Anzahlung. Diese wird per Banküberweisung getätigt und beträgt 30% des Gesamtpreises.

Bis 30 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenlos, die Anzahlung wird dann retour überwiesen. 


Bis 7 Tage vor Anreise kann die Reservierung ohne Gegenleistung storniert werden und die Anzahlung wird in voller Höhe für einen festen Betrag von € 50 zurückerstattet. 

 

Bei Stornierungen vom 7. Tag bis zum 3. Tag vor Anreise, müssen wir leider einen Verlust von 50 % des gesamten Mietpreises berechnen und überweisen den Rest zurück. 

 

Für Stornierungen nach Ablauf dieser Frist wird keine Rückerstattung vorgenommen. 

 

Wenn Sie das Abreisedatum vorziehen, müssen Sie das Zimmer bis zum zuvor festgelegten Datum bezahlen (außer Sie halten sich an oben genannte Fristen).

 

Sollte der Gast am Anreisetag nicht erscheinen, gilt das Zimmer ab dem darauffolgenden Tag als frei, sofern keine schriftliche Mitteilung vorliegt.

An- und Abreise

Am Anreisetag (Check-in), stehen die Zimmer ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag (Check-out) müssen die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr frei sein. Für diejenigen, die das Zimmer am Tag der Abreise über die geplante Zeit (und spätestens 17:30) behalten möchten, können dies bei vorheriger Genehmigung durch die Leitung und Verfügbarkeit sowie einen Aufpreis des Tagessatzes von 30% tun.

Bei vorzeitiger Abreise muss das Zimmer vollständig für die gebuchten Tage bezahlt werden. Gäste, die in der Nacht oder am Morgen vor 08:00 Uhr abreisen möchten, müssen den Check-out sowie die Zahlung eventueller Restbeträge am Abend vor der Abreise vornehmen.

Kinder und Jugendliche

Der Zugang von Kindern und Jugendlichen (<18 Jahre) ohne Begleitung ist nicht gestattet. Kinder und Jugendliche haben Zutritt nur in Begleitung Ihrer Eltern oder Personen mit elterlicher Befugnis, die für die Einhaltung dieser Geschäftsverordnung verantwortlich sind. Die Erwachsene sind auch für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bedürfnisse nicht zu Lasten der Ruhe, Sicherheit der Anwohner gehen dürfen.

Besucher

Personen, die nicht im Mühlhaus wohnen oder die Unterkunft über uns gebucht haben, ist der Zutritt nicht gestattet. Besuche von Familienmitgliedern oder Freunden müssen von der Leitung angekündigt und genehmigt werden. 

 

Zusätzliche Übernachtungsgäste in ihrem Zimmer müssen von uns genehmigt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen bei der Leitung ein Ausweisdokument hinterlegen. Aufpreis gemäß der Preisliste. 

 

Die zugeordneten Parkplätze vor dem Mühlhaus stehen nur für die Gäste zur Verfügung. Der Parkplatz ist nicht überdacht und unbewacht. Die Geschäftsleitung haftet nicht für Schäden oder Diebstahl der geparkten Autos.

Ruhepausen

Alle Gäste müssen die geltenden Ruhepausen von 14:00 bis 16:00 Uhr und nachts von 24:00 bis 08:00 Uhr einhalten.

Haftung
  • Die Leitung haftet nicht für Unfälle von Erwachsenen oder auch Kindern und Jugendlichen, die von ihren Eltern bzw. Betreuern beaufsichtigt werden müssen.

  • Jegliche Schäden an der Ausrüstung und Ausstattung des Hotels, die von Gästen oder deren Besuchern verursacht werden, werden den verantwortlichen Personen in Rechnung gestellt. Die Leitung haftet nicht für Schäden, die durch andere Gäste, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen verursacht wurden. Jegliche Schäden an der Ausrüstung und Ausstattung des Hotels, die von Gästen oder deren Besuchern verursacht werden, werden den verantwortlichen Personen in Rechnung gestellt.

  • Die Leitung haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die nicht in einem versiegelten Umschlag an die Leitung zur Aufbewahrung übergeben wurden. Die Leitung muss hierfür eine Quittung ausstellen.

  • Gäste, die unter Lebensmittelallergien leiden, müssen die Leitung im Voraus darüber informieren, die im entgegengesetzten Fall jegliche Haftung ausschließt.

  • Bei einem Stromausfall oder einer Unterbrechung der Wärme- oder Wasserversorgung durch die Betreiber oder aus anderen Gründen höherer Gewalt lehnt die Leitung jegliche Haftung ab und ist nicht zur Erstattung verpflichtet.

Schäden

Jegliche durch Fahrlässigkeit an den Einrichtungsgegenständen der Zimmer oder der Gemeinschaftsräume verursachten Schäden, werden den Gästen in Höhe der Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.

Nach Ermessen der Leitung kann die wiederholte Nichteinhaltung der vorgenannten Regeln und schlechtes Benehmen, das die Harmonie und die Atmosphäre des Mühlhauses und der Nachbarn ernsthaft schädigt, zur Entfernung als unerwünschter Gast führen.

In diesem Fall hat der verwiesene Gast keinerlei Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Die Leitung behält sich das Recht vor eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Unterzeichnung dieser Verordnung als uneingeschränkte Zustimmung ihrerseits gedeutet wird, einschließlich der dargelegten Konsequenzen. Die Leitung weist darauf hin, dass die zuständige Polizeibehörde zwecks Strafverfahren hinzugezogen werden kann. In gleicher Weise werden schwerwiegende Vorfälle von Respektlosigkeit gegenüber der Leitung oder Personen, die diese repräsentieren, geahndet.

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